Gestern las ich erneut über eine Initiative zur Änderung des Wissenschaftzeitvertraggesetzes (WissZeitVG). Diesmal von den Piraten.
Dass Bildungspolitik parteiübergreifend als verbesserungswürdig angesehen wird, ist offensichtlich, Beispiel Kooperationsverbot (Verbot der direkten Kofinanzierung der Bildung durch den Bund) oder die Diversifikation und Transparenz in den wissenschaftlichen Karrierewegen, worum es im WissZeitVG geht. Seltsam nur, dass dafür, dass man in diesem Klima leicht politisch punkten kann, sich erstaunlich wenig tut. Einmal mehr bestätigt: Totgesagte leben länger.
Nächste Woche wird vermutlich Bildungspolitik wieder kurz im Zentrum stehen, wenn auch aus verschiedenen anderen Gründen. Schavan’s Doktorarbeit und Studiengebühren in Bayern und Niedersachsen werden thematisiert. Dabei wird uns ganz nebenbei, so fürchte ich, die Hochschulreform und damit auch das WissZeitVG als Erfolg verkauft oder anderes aus unserer Bildungsrepublik schön geredet. Bin gespannt wie viele Pinocchio-Nasen wir verteilen müssen.
Worum geht es im Kern bei dem WissZeitVG?
Es erscheint mir doch recht einfach, sobald nur die Hintergründe entflechtet sind und wir genauer auf die Interessen der Beteiligten schauen.
Lassen wir einen Fachmann für das deutsche Arbeitsrecht zunächst zu Wort kommen. Denn Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln), der einst mit an der Ausgestaltung des WissZeitVG gearbeitet hat, bringt es Ende 2011 als Sachverständiger im Ausschuss des Deutschen Bundestages auf den Punkt:
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz […] ermöglicht viele zweckkonforme Beschäftigungen und wir erreichen hier [in der Runde des Bildungsausschusses], glaube ich, einen Konsens, dass es eher die Frage ist der unverantwortlichen – oder verantwortlichen, darüber können wir streiten – Handhabung als des Rechtsrahmens.
[eigene Transkription, etwa ab Minute 47]
Wer heute also einmal mehr Veränderungen im WissZeitVG fordert, z.B. wie jetzt von Piraten vorgeschlagen, die Streichung der sogenannten Zwölf-Jahres-Regelung, der greift zu kurz. Zu mehr verantwortlichen Handeln führt und zwingt dies nicht.
Was ist damit gemeint?
Genau eine Sache: dass die universitären Interessen oft den Interessen der Nachwuchswissenschaftler entgegen stehen. Deswegen sollten die Interessen der Nachwuchswissenschaftler im WissZeitVG ursprünglich geschützt werden.
Die Zwölf-Jahres-Regelung – der Kern des WissZeitVG – wird aber stattdessen einfach umgangen. Das ist viel leichter als es scheint. Welche Interessen der Nachwuchswissenschaftler? Es geht um das Ende der Befristungsketten und die unbefristete Anstellung nach 12 Jahren Zugehörigkeit zu Hochschulen. Dazu gleich mehr.
Vorab: Nachwuchswissenschaftler müssen angepasst ja geradezu loyal zu ihrem Institut und der Fakultät stehen und ihre Forschungsschwerpunkte entsprechend ausrichten bzw. ihren Standort danach auswählen. Nicht überall kann alles gemacht werden. Institute und die Fakultäten wiederum müssen sich bei der Ausrichtung der Forschungsthemen nach den Zukunftsfeldern ihrer Hochschule richten und die wiederum guckt auf die Interessenschwerpunkte des Landes, die nicht selten von lokalen Wirtschaftsfaktoren abhängen. Immer geht es dabei ums knappe Geld.
Das alles ist nicht verkehrt. Alle stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und selbst wenn mehr Geld in die Forschung und universitäre Bildung ginge, würde dies sich nicht grundsätzlich ändern. (Zumal ich mehr Geld eher für Bildung im Bereich der Kindergärten und Schulen einsetzen würde – auch auf die Gefahr hin, mich damit unbeliebt zu machen, die Universitäten können kostenneutral schon einiges verbessern und sollten damit anfangen.)
Ganz unten in diesen Abhängigkeitsverhältnissen stehen Nachwuchswissenschaftler. Doch spätestens nach 12 Jahren soll ihnen eine planbare Zukunft eröffnet werden. Darauf müssen und dürfen sie nun vertrauen – denn dank des WissZeitVG ist eine befriste Anstellung über die 12 Jahre hinaus ja verboten. So dachte man es sich.
Allein, es kam ganz anders.
Wobei zu beachten ist, dass wenn Nachwuchswissenschaftler zweitklassig sind, sie die Wissenschaft verlassen sollen. Auch so will es das WissZeitVG. Wer aber weiterhin gebraucht wird, das allein sollte das Kriterium für Erstklassigkeit sein, der soll nicht befristet weiter machen dürfen (müssen) mit ungewisser Zukunft. Das ist in jedem Unternehmen letztlich so und sogar noch deutlich arbeitnehmerfreundlicher geregelt.
Nun ergab es sich und das war vorauszusehen, dass keine Möglichkeit ungenutzt gelassen wird, weit über die 12 Jahre hinaus Befristungsketten zu schaffen. Zunächst mit projektgebundenen Verträgen und dann gar „in Kombination von staatlichen Arbeitsrecht und Landesbeamtenrecht“ (Zitat U. Preis) und mit vielfältigen anderen Methoden (Werksverträge, Du-stellst-mich-ein-ich-stell-dich-ein, falsche Lehraufträge ….).
Man kann ja vieles sagen, aber dumm und unkreativ ist man an Hochschulen nicht.
Wird auf diese Weise vorsätzlich Vertrauen, Loyalität und Abhängigkeit der Nachwuchswissenschaftler ausgenutzt, um den Instituten einen Vorteil zu verschaffen und sei es nur der vermeintliche Vorteil strukturell unverändert weiter machen zu können, ist dies mit einem Wort zu benennen: perfide. Das wiederum darf man den Arbeitgeber Hochschule vorwerfen.
Denn die Hochschulen sind auf den qualifizierten Nachwuchs auch nach den 12 Jahren dringend angewiesen und beschäftigen diesen daher auch oft genug weiter. Nur eins geschieht nie und nimmer: unter keinen Umständen wird eine der vorhandenen Stellen im Mittelbau in eine Dauerstelle, z.B. als Lehrprofessur, umgewandelt. Denn diese Stellen im Mittelbau werden als Verhandlungsmasse für zukünftige Berufungen benötigt, um strukturell mit großen Lehrstühlen weiter machen zu können.
Diese Situation wird z.B. von Ursula Nelles im oben schon erwähnten Fachgespräch des Ausschusses des Deutschen Bundestages angeführt (ca. Minute 43) und von allen Seiten wurde es mir immer wieder bestätigt. Eine kostenneutrale Strukturreform ist nicht gewollt. Denn diese ginge auf die ideellen Kosten einzelner Lehrstühle.
Nochmal: es liegt bisher – wenn auch fehlgeleitet – nicht im Interesse der Institute und Fakultäten Mittelbau unbefristet einzustellen bzw. zum Oberbau aufzuwerten! Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (WM) sind vorhanden. Genügend? Vielleicht nicht. Noch mehr WM-Stellen und dafür weniger projektgebundene Drittmittelstellen würden weitere Möglichkeiten schaffen – Stichwort: Kooperationsverbot. Es fehlt natürlich auch an nicht-projektgebundener Finanzierung durch den Bund (was wieder kostenneutral ginge).
Abgesehen vom Kooperationsverbot gibt es auch heute schon die Möglichkeit unbefristet Nachwuchs nach 12 Jahren zu übernehmen. Eine Möglichkeit, die zu 100% ungenutzt bleibt, weil der Nachwuchs keine Druckmittel hat und er durch das WissZeitVG diese auch nicht bekam, wie es einst angedacht war.
Natürlich ist es nur eine Einzelerfahrung: Ich sprach in Laufe der letzten Jahre mit Institutsleitung, Personalabteilung, Dekan, der Abteilung für Strategisches Controlling – ja so etwas gibt es –, dem Präsidenten und anderen aus dem Leitungsgremium meiner ehemaligen Universität. Schließlich sprach ich noch mit der Dienstaufsichtsbehörde in Berlin, als ich mich über eine in meinen Augen besonders perfide Umgehung des WissZeitVG beschwerte nachdem die Universität sich mir und der DFG gegenüber verpflichtet hatte, mich für vier Jahre über die 12-Jahresgrenze hinaus zu beschäftigen. Und?
Der einhellige Rat, meist hinter vorgehaltener Hand und in verschiedener Deutlichkeit vorgetragen: akzeptieren Sie doch bitte – man servierte mich immer ausgesprochen höflich ab – die von uns gebotene und doch sehr innovative Umgehung des WissZeitVG; das verschafft Ihnen vier Jahre Luft; oder gehen Sie halt ins Ausland, dann holen wir sie ja vielleicht zurück. Das war Unisono toternst gemeint.
Apropos tot. Totgesagte leben auch nicht ewig: Ziel einer Reform des WissZeitVG kann dann nur eins sein: mehr akademische Juniorpositionen.