Die Umgehung der Zwölf-Jahres-Regelung hat zu Problemen geführt, so dass ich mich am 3. Mai gezwungen sah, die Personalabteilung meiner Universität zu bitten, mein Dienstverhältnis vorzeitig zum Ende des Semesters aufzulösen.
Eigentlich waren strukturelle Probleme absehbar. Die Gastdozentur bewegt sich in meinem Fall unbestritten in den Grauzonen des Rechts und ist letztlich nichts anderes ist als eine zweite, abgesenkte Lohnlinie ohne jede Perspektive. Sie führte mich ins Abseits, nicht zuletzt, weil ich die Probleme frühzeitig und mit deutlichen Worten intern angesprochen habe, später dann auch offen hier im Blog. Die Gastdozentur als Dienstverhältnis eigener Art (so heißt es wirklich) eignet sich für Gäste, um neue Impulse von außen in einer Hochschule einzubringen. Sie eignet sich auch, um Lehre kurzfristig abzudecken. Sie ist dagegen ungeeignet, um Wissenschaftler nach vier Jahren für weitere viereinhalb Jahre nun als „Gäste“ zu beschäftigen. Sollte man meinen. Denn das ist eigentlich keine Grauzone mehr. Das ist in meinen Augen der Missbrauch von Abhängigkeit.
Leider soll gerade dass nun anscheinend etabliert werden, das Beispiel macht Schule: eine Vergütung unter Tarif bei gesetzlich garantierter Perspektivenlosigkeit für Wissenschaftler, die eigene Drittmittel einwerben, ist attraktiver als die sinnvollen und gesetzlich sauberen Alternativen, deren Stärkung längst quer durch alle Parteien gefordert wird. Für wen attraktiver? Warum wird ein Flickwerk an fragwürdigen Einzelmaßnahmen erfunden, satt vor Ort die Wege zu wirklich attraktiven akademischen Juniopositionen umzusetzen?
Dabei ist die Gastdozentur, die missbraucht wird für die befristete und unterbezahlte Fortführung meiner Forschungsarbeit, gar nicht das ärgerlichste für mich.
Wirklich bedenklich wurde zuletzt die Angst der Personalabteilung und Universitätsleitung vor ihrer eigenen Courage, vor ihrer innovativen Personalpolitik. Sie haben eine potentiell einklagbare Dauerstelle geschaffen,1 so dass nun diese Gefahr über meine wissenschaftliche Qualifikation mitentschied. Das ist in etwa so, als wenn der Buchhalter des Bäckers sich in die Rezeptur der Brötchen einmischt. Ich weiß, auch das passiert. Gut für die Brötchen ist es aber nicht. Meine drittmittelfinanzierten Projekte selbstständig durchführen, das wurde mir erlaubt, die darin involvierten Mitarbeiter und Studierenden zu betreuen, dagegen plötzlich nicht mehr. Wie kann ich das verantworten, ohne die Doktoranden aus mindestens zwei Gründen in eine unmögliche Situation zu bringen. Erstens, weil ich in keiner Weise in ihre Begutachtung involviert bin. Zweitens, weil weder Bachelor- noch Masterarbeiten in ihren Themenumfeld durchgeführt werden.
In „Halbe Stellen in der Wissenschaft und andere halbe Sachen“ schrieb ich über dieses generelle Problem in der deutschen Doktorandenausbildung über Drittmittel:
„Beklagenswert ist […] die Verquickung von Drittmittelinteressen und Qualifizierung [Promition] innerhalb der durchgeführten wissenschaftlichen Projektaufgaben, weil eine Trennung der Arbeitszeit in die eine und andere Tätigkeit oft Haarspalterei ist.“
Mein Schritt, diese Gastdozentur nun vorzeitig aufzukündigen und nicht 9 Semester stumpf zum Nachteil aller Beteiligter auszuharren, war der einzig verantwortungsvolle Ausweg, den ich noch sah.
Footnotes
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Ein Gastprofessor an der Universität Cottbus klagte erfolgreich nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Semestern auf unbefristete Anstellung. Die hierzu getroffenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen hatte offensichtlich auch Signalwirkung für andere Bundesländer (Forschung und Lehre 8/11, Seite 604). ↩